Der Brexit und eTwinning

11. Jänner 2021 Europäische ProgrammeSchule
Brexit und eTwinning
Mit dem EU-Austritt Großbritanniens endet nach 14 Jahren auch die Beteiligung an eTwinning.

Da das Vereinigte Königreich kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union mehr ist, haben Lehrkräfte aus England, Schottland, Wales und Nordirland seit 1.1.2021 keinen Zugriff mehr auf eTwinning und können sich auch nicht mehr neu bei eTwinning registrieren.

Folgende Regelungen gelten ab sofort:

  • eTwinning-Projekte, an denen neben britischen Schulen mindestens zwei Partnerlehrkräfte aus eTwinning-Ländern beteiligt sind, können weitergeführt werden. Wenn Sie eine britische Partnerlehrkraft (wieder) in das Projekt aufnehmen möchten, können Sie diese direkt über den TwinSpace Ihres Projekts einladen (über den Reiter "Mitglieder" - "Mitglieder einladen"). Hier finden Sie eine Anleitung (auf Englisch).
  • Bilaterale eTwinning-Projekte, bei denen eine Partnerlehrkraft aus Großbritannien stammt(e), können mit Lehrkräften aus anderen eTwinning-Programmländern fortgeführt werden. Die britische Partnerlehrkraft kann anschließend wie oben beschrieben zum TwinSpace des Projekts eingeladen werden.
  • eTwinning Live-Veranstaltungen, die von britischen Lehrkräften organisiert werden, finden seit 1.1.2021 nicht statt.
  • eTwinning-Gruppen, die von britischen Lehrkräften geleitet werden, können ihre Aktivitäten nur fortsetzen, wenn Gruppenmitglieder aus eTwinning-Ländern die Moderation und Verwaltung übernehmen.
  • eTwinning-Auszeichnungen (Europäisches eTwinning-Qualitätssiegel und Europäischer eTwinning-Preis) können nur an eTwinning-Projekte verliehen werden, wenn mindestens zwei der Projektpartner in ihren jeweiligen eTwinning-Programmländern ein nationales Qualitätssiegel erhalten haben. Bilaterale Projekte mit britischer Beteiligung können sich somit nicht um diese Auszeichnungen bewerben.